Es geht um Ihr Leben!
Kümmern Sie sich ruhig um Ihre Familie und Ihr Unternehmen, wir machen den Rest!
Finanzentscheidungen transparent und verbraucherschutzorientiert.
Von Mensch zu Mensch
Sie möchten…
- flexibel und rentabel Vermögensauf- und ausbau betreiben?
- Unter- oder Überversicherung vermeiden?
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Dann sind Sie bei uns genau richtig! Natürlich wissen wir, dass viele Menschen sich nicht regelmäßig ausreichend mit ihren finanziellen Möglichkeiten beschäftigen können. starnorm Berater/-innen sind jedoch mehr als übliche Berater/-innen oder Finanzcoaches.
Wir sind Ihr moderner Entscheidungshelfer für Finanzentscheidungen.
Weg vom Zufall!
Champions League für Ihre Finanzen
News
Garantiezins-Senkung 2022 verteuert BU
Zum 1. Januar 2022 wird der Garantiezins von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent gesenkt. Der auch als Höchstrechnungszins bekannte Wert ist vor allem für die Lebensversicherung relevant. Die Absenkung wird aber auch auf die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Versicherer erwarten steigende Beiträge.
Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge
Wer seit 2019 eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen hat, bekommt 15 % Zuschuss vom Arbeitgeber. Ab 2022 muss dieser Zuschuss auch für Altverträge gezahlt werden. Den vollen Zuschuss erhält, wessen Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt die beträgt 58.050 Euro brutto im Jahr 2022. Bei höherem Verdienst darf der Zuschuss gleitend abgesenkt werden.
Neue Regelung bei Vorsorgeaufwendungen
Vorsorgeaufwendungen für das Alter können 2022 steuerlich besser abgesetzt werden. Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben gilt 2022 ein Höchstbetrag von 25.639 Euro. Maximal können davon im kommenden Jahr 94 % abgesetzt werden. Alleinstehende können demnach 24.101 Euro und Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner 48.202 Euro steuerlich geltend machen.
Jetzt Renten-Inventur durchführen!
Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich ab 1. Januar der steuerpflichtige Rentenanteil von 81 auf 82 %. Somit bleiben nur noch 18 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt für im Jahr 2022 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen.
Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten
Was für viele Schlagwörter oder Megatrends sind, ist für uns bei starnorm gelebtes Selbstverständnis und Kultur. Digitalisierung ist für uns keine Zukunftsvision, sondern selbstverständliches Mittel zum Zweck, um gemeinsam mit unseren Kund/-innen nachhaltig Werte zu schaffen. Unser wichtigstes Kulturgut und die Basis exzellenter Resultate ist die Übernahme von Verantwortung jedes Einzelnen an seinem Platz. Dies gilt für uns, für unsere Berater/-innen und für unsere Kund/-innen gleichermaßen. Es lohnt sich, Teil unserer Gemeinschaft zu werden.